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Mitgliedschaft im Filmclub

Die traditionelle Form ist die Mitgliedschaft in einem der zahlreichen Film- und Videoclubs des BDFA. So ist man neben dem Club im Landesverband gleichzeitig Mitglied im BDFA. Die organisatorischen Dinge übernimmt der Clubvorstand. Da die Mitgliedsbeiträge der Filmclubs und der BDFA-Landesverbände individuell sind, sind diese nur beim jeweiligen Club zu erfragen.

Im BDFA-Filmclubverzeichnis können Sie nachschauen, ob ein Filmclub in Ihrer Nähe ist.

Einzelmitgliedschaft im BDFA

Auf Bundeslandebene können Einzelmitglieder Interessengemeinschaften bilden, und sich im jeweiligen Landesverband durch eine Sprecherin bzw. einen Sprecher vertreten lassen. Einzelmitglieder gehören sowohl dem BDFA direkt als auch dem zuständigen Landesverband an. Die Beiträge liegen derzeit bei 6,50 € monatlich, für Jugendliche bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres 5,50 €.

Weitere Informationen über die BDFA-Einzelmitgliedschaft erhalten Sie über die Landesverbände.

Institutionelle Mitgliedschaft im BDFA

Dieser Status ist Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung, Kulturvereinen und
Arbeitsgemeinschaften ohne eigenen Rechtsstatus bei Trägereinrichtungen vorbehalten.
Jede institutionelle Mitgliedschaft definiert eine bestimmte Anzahl korperativer Mitgliedschaften,
die gegenüber weiteren Personen innerhalb der Einrichtung als Mentoren auftreten.

Der Antrag ist unter Beifügung der Satzung und einer Selbstauskunft über Art und Umfang filmischer Tätigkeit an den 1. Vorsitzenden des BDFA zu richten. Für institutionelle Mitglieder wird der Beitrag in Abhängigkeit von der Zahl der korporativen Mitgliedschaften, Struktur und Arbeitsweise der Einrichtung sowie des Filmaufkommens zum Wettbewerb vom Vorstand des BDFA festgelegt.

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