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Verfolgt der BDFA irgendwelche geschäftlichen Ziele? Nein. Der BDFA verfolgt ausschließlich gemeinnützige Ziele - durch vielseitige Förderung und Pflege von Film und Video auf den Gebieten der Kultur, Kunst und Völkerverständigung. |
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Wie viele Clubs sind denn dem BDFA angeschlossen? Etwa 180. In ganz Deutschland. Sie beschäftigen sich sehr intensiv mit dem Medium Film/Video und Filmgestaltung. Unter anderem finden dort regelmäßig Filmabende, Technikabende und viele weitere Informationsveranstaltungen statt. Eine Auflistung aller Clubs finden Sie auf unserer Extra-Seite Clubs von A bis Z. Bestimmt ist einer davon in Ihrer Nähe. Clubs, die eine eigene Homepage betreiben, finden Sie zusätzlich auf unserer Deutschlandkarte (Filmer-Netz). |
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Welche Vorteile bringt mir eine Mitgliedschaft? Der Vorteil liegt vor allem darin, daß Sie die Möglichkeit zum unmittelbaren Gedanken- und Erfahrungsaustausch mit Gleichgesinnten haben - das ist Gold wert. Wenn Sie mit dem Filmemachen noch nicht vertraut sind (Einsteiger), finden Sie aktive Hilfestellung bei Technik und Gestaltung der eigenen Filme und Videos durch Erfahrene. Und als "alter Hase" finden Sie bestimmt auch die gesuchte Möglichkeit zum Fachsimpeln. |
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Wie kann ich Mitglied werden? Die übliche Form ist die Mitgliedschaft in einem der zahlreichen Film- und Videoclubs des BDFA. Damit ist man automatisch auch BDFA-Mitglied. Die "organisatorischen" Dinge übernimmt der Clubvorstand für Sie. Wenn Sie keinem Club beitreten wollen oder können : der BDFA bietet auch die sogenannte Einzelmitgliedschaft an. Auf Bundeslandebene sind die Einzelmitglieder zu "Interessengemeinschaften der Einzelmitglieder" zusammengefaßt, die gegenüber dem entsprechenden Landesverband durch eine Sprecherin bzw. einen Sprecher vertreten werden. |
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Ich möchte Einzelmitglied werden. Was muß ich tun? Füllen Sie einfach untenstehendes Formular aus. Wir veranlassen dann alles Notwendige. Sie können sich das komplette Anmeldeformular auch gleich als pdf-Datei herunterladen, ausfüllen und an folgende Adresse schicken: BDFA - Mitglieder- und Datenverwaltung Adalbert Becker, Am Gries 14, 84424 Isen email: adalbert.becker@t-online.de Oder Sie rufen einfach bei der Mitglieder- und Datenverwaltung an: Tel. 08 08 3 / 54 98 80 Kein Problem. |
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Ich bin Vorsitzender eines Clubs, der noch nicht dem BDFA angehört. Wir wollen Mitglied werden. Was muß ich tun? Füllen Sie einfach untenstehendes Formular aus. Wir veranlassen dann alles Notwendige. Oder Sie laden sich das komplette Anmeldeformular jetzt als pdf-Datei herunter, füllen es aus und schicken es mit den angegebenen Unterlagen an den BDFA-Vorsitzenden. Oder Sie telefonieren einfach einmal mit dem Vorsitzenden. Kein Problem. |
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Ich habe gehört, daß man beim BDFA auch seine Film- und Videogeräte versichern kann? Das ist richtig. Allerdings müssen Sie dazu Mitglied sein. Der BDFA versichert nicht selbst, sondern hat einen kostengünstigen Vertrag mit einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen. Die Geräteversicherung ist nicht im Mitgliedsbeitrag enthalten. |
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Hat der BDFA auch eine eigene Verbandszeitschrift? Ja sicher. Als Mitglied bekommen Sie sie sogar kostenlos. Nicht-Mitglieder können sie jedoch auch im Abonnement erwerben - gegen Bezahlung. Näheres darüber finden Sie auf unserer Extra-Seite film&video. |
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Wie finde ich einen passenden Club in meiner Nähe? Auf unserer Extra-Seite sind alle Clubs aufgelistet - von A bis Z. Bestimmt ist einer davon in Ihrer Nähe. Clubs, die eine eigene Homepage betreiben, finden Sie zusätzlich auf unserer Deutschlandkarte (Filmer-Netz). |
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Ich habe gehört, daß man als BDFA-Mitglied automatisch von GEMA-Gebühren befreit sei? Nur bedingt richtig. Bei Vorführung der eigenen Filme im Rahmen von BDFA-Veranstaltungen hat der BDFA die GEMA-Gebühren bereits durch einem Pauschal-Vertrag bezahlt. Bei Vorführungen außerhalb des BDFA-Rahmens müssen Sie sich leider selbst darum kümmern. |
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Man hört immer wieder, daß Filme/Videos der organisierten Filmer nur 20 Minuten lang sein dürfen? Grundsätzlich können Sie Ihre Filme natürlich so lang machen, wie Sie wollen. Nur bei Wettbewerben ist eine 20-Minuten-Obergrenze einzuhalten - aus Zeitgründen, da ja andere ihre Filme ebenfalls noch vorführen möchten. Wenn Ihr Film/Video Überlänge hat müssen Sie dies auf dem Filmmeldebogen begründen. |
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Betreuung der Seiten : Willi Rödle |
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